Kollekti-was-betrieb?
Wenn man in der Bundesrepublik Deutschland einen Kollektivbetrieb gründen will, steht man schnell vor der Frage „Wie machen wir das mit der Rechtsform?“. Es gibt letztlich keine, die den Anforderungen wirklich entsprechen kann. Daher war es unser Ziel, eine Alternative zu entwickeln, die unseren Ansprüchen möglichst weitgehend gerecht wird.
Denn Kollektivbetrieb-Sein bedeutet, dass das Kollektiv – also prinzipiell alle Mitarbeiter*innen, die ihre Arbeitskraft beitragen – das Eigentum am Betrieb haben. Es gibt also kein*e Chef*in und Entscheidungen werden gemeinsam von allen getroffen, die von ihnen betroffen sind. Außerdem gibt es bei uns einen Einheitslohn, da auch Verantwortung und Aufgaben gleichermaßen auf alle Mitarbeitenden verteilt werden.
Um eine Privatisierung von Gewinnen oder des Betriebs zu verhindern, haben wir einen Trägerverein – den Kollektive Initiative e.V. – gegründet, in den alle Kollektivist*innen nach bestandener Probezeit aufgenommen werden. Über diesen soll das gemeinsame Eigentum gesichert und unser Vorhaben durch spezifische Satzungsanpassungen auch in konfliktreicheren Zeiten abgesichert werden.