Vereinte Kräfte

FAQ​

E0A4251 klein

Grundlegendes

Aktuell sind unsere Dienstleistungen an all diejenigen gerichtet, die aufgrund ihrer Lebensumstände einen rechtlichen Anspruch auf Haushaltshilfe durch ihre Krankenkasse haben.

Das können wir gemeinsam in einem Beratungsgespräch herausfinden. Im Anschluss können wir dir eine (nicht verbindliche) Einschätzung darüber geben, wie wahrscheinlich die Bewilligung deines Antrags wäre.

Ja, das können wir. In Absprache mit dir kümmern wir uns gerne um den gesamten Bewilligungsprozess und Kontakt mit deiner Krankenkasse. Nimm du dir lieber Zeit für das, was gerade Wichtigkeit für dich hat.

Das kann sehr unterschiedlich sein und hängt von verschiedenen Faktoren ab: Grund deines Anspruchs, Umfang der Einschränkungen oder auch Familien- und Arbeitssituation. Die genaue Stundenzahl ergibt sich letztendlich daraus, welchen Umfang dir deine Krankenkasse gewährt.

Das kommt auf den Bewilligungsgrund an. Bei Schwangerschaft oder Entbindung trägt deine Krankenkasse die gesamten Kosten. Ansonsten musst du dich mit einer Zuzahlung von 10% der täglichen Kosten beteiligen, jedoch maximal 10,00 € und minimal 5,00 €.

Haushaltshilfe-Tätigkeiten

Das können ziemlich viele sein. Bestenfalls genau die, um welche Du dich aktuell nicht mehr kümmern kannst: die Reinigung deines Badzimmers, das Kochen von Mahlzeiten oder die Betreuung Deiner Kinder. Eine Übersicht der üblichsten Tätigkeiten findest du bei unseren Leistungen.

Nein, die Pflege von Menschen fällt nicht in unseren Dienstleistungsbereich.

Grundsätzlich führen wir keine Pflegetätigkeiten aus. Darüber hinaus können wir auch andere professionelle Dienstleistungen (z. B. handwerkliche oder gärtnerische Arbeiten, Kita-Betreuung sowie Taxi- und Krankenfahrten) nicht ersetzen. Solltest Du dazu konkrete Nachfragen haben, kannst du uns natürlich kontaktieren.

E0A5152 klein
E0A4313 klein

Gesundheitsschutz
(inkl. Corona)

Um Dich, Deine Liebsten und uns zu schützen, verfolgen wir die gängigen Hygienemaßnahmen. Sehr gerne tragen wir bei Wunsch weiterhin Masken (z. B. medizinische, FFP2).

Kinderbetreuung

Ja. Wenn Du aktuell nicht dazu in der Lage bist, Deine Kinder ausreichend zu umsorgen, unterstützen wir dich gerne. Durch das Bringen zur oder Abholen von Kita oder Schule, Essenszubereitung oder den Gang zum Spielplatz.

Ja, ziemlich viel — und das nicht nur, weil die meisten von uns selber Kinder unterschiedlichen Alters haben. Manche von uns sind z. B. ausgebildete Erzieher*innen, andere waren als Lehrer*innen tätig. Unabhängig davon schulen wir uns in diesem Bereich gegenseitig, sodass wir Deine Kinder möglichst gut betreuen zu können.

Ja! Wir verpflichten uns gegenseitig, mit Kindern und Jugendlichen alters- und entwicklungsgerecht umzugehen. Grundlegend ist dafür natürlich ein gewaltfreier Umgang. Hierfür haben wir ein eigenes ein Kinder- bzw. Gewaltschutzkonzept entwickelt.

E0A4837 klein
E0A5406 2 klein 1

zusätzliche Services

Ja — wenn Du willst, kümmern wir uns in Deinem Auftrag um die Beantragung der Bewilligung bei deiner Krankenkasse. Falls aufgrund von Ablehnungsbescheiden notwendig und außerdem sinnvoll und gewünscht, übernehmen wir auch das Einlegen von Widersprüchen.

Kollektivbetrieb

Ja, in unserem Arbeitsalltag und der gemeinsamen Zusammenarbeit gibt es kein*e Chef*in. Aufgrund rechtlicher Rahmenbedingungen sind nichtsdestotrotz z. B. Geschäftsführer*innen vorhanden — durch eine Vielzahl von Vorkehrungen wollen wir eine potentiell mögliche Machtausnutzung jedoch bestmöglich unterbinden bzw. eindämmen.

Grundsätzlich werden alle Entscheidungen auf basisdemokratische Weise von den Kollektivmitgliedern getroffen. So sehr wir uns darüber freuen, wenn zu einem Thema alle einer Meinung sind, ist ein Konsens keinesfalls Voraussetzung für alle Entscheidungen. Vielmehr orientiert sich der jeweils notwendige Stimmanteil an der Relevanz der entsprechenden Entscheidung. Darüber hinaus werden diverse Aufgabenbereiche durch imperative Mandate an Mitarbeiter*innen übertragen, sodass sie diesbezüglich (je nach Vorgabe mal mehr oder weniger) frei entscheiden können.

Ja, auf jeden Fall — vorausgesetzt, es bestehen Kapazitäten und es passt für beide Seiten. Wenn Du Interesse hast, wirf am besten einen Blick auf die Seite Kollektivist*in werden.

Logo vom Kollektivbetrieb
Cookie Consent Banner von Real Cookie Banner